Capitulare de villis (~ 795) "Das Capitulare de villis schreibt die Dreifelderwirtschaft, den Weinbau, die Obstpflege, die Zucht von Hausvieh und Herdenvieh, Pferden, Rindern, Schafen, Schweinen, Ziegen, Bienen, Fischen bis ins einzelne als Bestandteile vorbildlicher Musterwirtschaften vor. Dabei greift die Verordnung auch auf noch vorhandenes Wissen über die römische Landwirtschaft zurück. ... Im 70. Kapitel werden schließlich 73 Nutzpflanzen (einschließlich (Heil)kräutern) und 16 verschiedene Obstbäume genannt, die in allen kaiserlichen Gütern von den Verwaltern angepflanzt werden sollten, wenn es die klimatischen Gegebenheiten zuließen. ... Die zum großen Teil lateinischen Bezeichnungen im Capitulare de villis entsprechen nicht den heutigen botanischen Namen. Die Deutung erfolgt zum Teil unter Vergleich von Pflanzenbeschreibungen anderer antiker Autoren wie etwa Dioscorides. ... Im 20. und 21. Jahrhundert wurden Karlsgärten angelegt, um das Gartenkonzept des Capitulare de villis ganz oder in Teilen umzusetzen und zu demonstrieren."
[Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Capitulare_de_villis]