"Waldmeisterkraut: Die Droge - manchmal auch Herba Matrisilvae genannt - besteht aus den zur Blütezeit gesammelten, getrockneten oberirdischen Teilen von Asperula odorata (syn. Galium odoratum). Die frische Pflanze riecht nicht, der Duft entwickelt sich erst beim Anwelken. Waldmeisterkraut wird zum Aromatisieren von Kräuterteemischungen verwendet. Die Verwendung von Cumarin und Waldmeisterkraut ist laut Aromenverordnung in Deutschland verboten. Eine Ausnahme bildet die gewerbsmäßige Herstellung von Maiwein oder Maibowle, soweit ein Höchstgehalt von 5 ppm Cumarin im Getränk nicht überschritten wird. Dies entspricht einem Ansatz von etwa 3 g frischem Waldmeister für 1 L Bowle."
(Ernst Steinegger, Rudolf Hänsel: Lehrbuch der Pharmakognosie und Phytopharmazie, Springer-Verlag, 1988)