"Holunderblüten: Darunter versteht man die getrockneten trugdoldigen Blütenstände von Sambucus nigra. Sie werden nach dem vollen Aufblühen gesammelt und möglichst rasch, noch mit den Stielen, getrocknet. In den Handel kommen die gerebelten, von den Blütenständen durch Sieben abgetrennten Einzelblüten. Neben der gerebelten Ware werden auch die einfach durch Schneiden zerkleinerten Blütenstände angeboten; nichtgerebelte Holunderblüten enthalten naturgemäß hohe Anteile an Blütenstandachsen.
Holunderblüten riechen krautig-würzig, honigartig-süß, sie schmecken süß, später etwas kratzend. Durch langes Lagern oder durch unzweckmäßiges Trocknen braun verfärbte Droge sollte in der Apotheke nicht mehr abgegeben werden; ebensowenig eine Ware, die geschmacklich von der Norm abweicht.
Die Droge dient - portioniert in Filterbeuteln - zur Herstellung eines Infuses. Sie ist Bestandteil industriell hergestellter Teemischungen."
(Ernst Steinegger, Rudolf Hänsel: Lehrbuch der Pharmakognosie und Phytopharmazie, Springer-Verlag, 1988)